’s-Hertogenbosch , 21. März 1942

’s-Hertogenbosch , 21. März 1942
Hd. des Herrn Generalstaatsanwalt

Betreff: Tanzschule Roosje Glacer

in Beantwortung Ihres Schreibens vom 14. Oktober 1941, unter Bezugnahme auf mein Schreiben vom 21. Oktober 1941, anlässlich des eingegangen Briefes von Tanzlehrer Crielaars , habe ich die Ehre Sie geehrter Herr, zu informieren.

Dem Schreiben vom 21. Oktober 1941 des Generalsekretärs der niederländischen Abteilung des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda zufolge, hat Fräulein Glacer bis jetzt Tanzunterricht gegeben.

Laut des Schreibens vom 13. März 1942 der niederländischen Kulturkammer, welches der Tanzlehrer Crielaars mir ausgehändigt hat, diesem Schreiben ist eine Abschrift des Briefes beigelegt, ist es ihr nunmehr untersagt Tanzunterricht zu geben.

Dementsprechend habe ich sie meinerseits informiert und sie sagte aus, dass sie ab dem 16. März keine Tanzstunden mehr gegeben hat.

Polizeidienststelle ’s-Hertogenbosch